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OLG Stuttgart (17 UF 228/88) | Datum: 20.12.1988
Der Auskunftsanspruch müsse aber wohl auf Fälle beschränkt werden, in denen dem fordernden Ehegatten schlechthin die Konkretisierung und Bezifferung seines Beitrags zur Vermögensvermehrung auf seiten des anderen [...]